Unternehmenspolitik KHG

Für alle Mitarbeiter der KHG mbH und der KHG Warnecke GmbH gilt folgender Grundsatz:

Zufriedene Kunden und die kontinuierliche Verbesserung unserer Dienstleistungen sind für uns das vorrangige Ziel.

Der Erfolg unseres Unternehmens kann auf Dauer nur dann gesichert werden, wenn wir den Erwartungen unserer Kunden mit entsprechender und konstanter Leistung begegnen. Für uns bedeutet Qualität: Konstante Übereinstimmung von Anforderung und Leistung.

Bei der Auswahl der Produkte richten wir uns generell nach den speziellen Wünschen unserer Kunden, machen jedoch darauf aufmerksam, dass diese sich auf bekannte, renommierte Hersteller, die sich auf dem Markt etabliert haben, beschränkt.

Das Streben nach Qualität bzw. die Erfüllung der Kundenanforderungen zieht sich wie ein roter Faden durch unser Unternehmen, sowohl bei Materialbeschaffung, Verkauf, Logistik als auch im Außendienst. Durch unser Qualitätsmanagementsystem wollen wir Fehlerquellen ausschließen bzw. auf ein Minimum reduzieren. Das Qualitätsmanagementsystem soll die Qualität der Leistungen und der von uns vertriebenen Produkte langfristig sichern. Somit können wir unsere Kunden und die uns überwachende Organisation davon überzeugen, dass Qualität bei uns großgeschrieben wird.

Wir wissen, dass der Erfolg unseres Unternehmens nur dann gesichert werden kann, wenn wir die Erwartungen unserer Kunden bezüglich Preis, Leistung, Menge, Termin und Service erfüllen. All dies definieren wir umfassend unter dem Begriff Qualität. Diese ist die Angelegenheit eines jeden Mitarbeiters, d. h., dass er sein ganzes Wissen und Können in den Dienst des Unternehmens steckt. Die Geschäftsführung sieht es deshalb als ihre Aufgabe, das Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern, die Zuständigkeiten und Abläufe für alle qualitätsbeeinflussenden Aktivitäten und Fakten grundsätzlich zu regeln und die Wirksamkeit der qualitätssichernden Maßnahmen zu überwachen.

Jeder einzelne Mitarbeiter im Betrieb ist aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten, durch besondere Aufmerksamkeit Fehler zu vermeiden, mitzudenken und die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig zu erledigen und somit zum gemeinsamen Erfolg beizutragen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Qualitätsabweichungen zu erkennen und entsprechend des Qualitätsmanagementsystems zu beheben. Es gilt der Grundsatz „Fehlervermeidung statt Fehlerbeseitigung“. Wir betrachten Qualitätsabweichungen als Chance für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf allen Ebenen des Unternehmens.

Durch eine systematische Regelwerksverwaltung werden alle anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Anforderungen ermittelt. Wir verpflichten uns zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der sonstigen bindenden Verpflichtungen.

Mit Hilfe der Regelungen zum Risikomanagement werden alle Risiken erfasst und adressiert, die sowohl Einfluss auf die Produkt- und Dienstleistungskonformität und die Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie auf den Kontext des Unternehmens haben können. Durch eine stetige Überprüfung der zugehörigen Informationen wird sichergestellt, dass die strategische Ausrichtung und das Portfolio der KHG aktuell und marktgerecht bleiben.

Der Unternehmensleitfaden und die mitgeltenden Verfahrensanweisungen nach DIN EN ISO 9001 dokumentieren unser Qualitätsmanagementsystem. Die darin festgelegten Verfahren dienen dazu, unsere Unternehmenspolitik umzusetzen. Die Überprüfung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems wird regelmäßig anhand von internen Audits durchgeführt.

Die ständige Verbesserung des Qualitätsmanagements ist eine Unternehmensverpflichtung und damit ein gemeinsamer Maßstab aller Mitarbeiter im Unternehmen.